ILE -Individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in allen Schulformen und in Kindertagesstätten - Ambulante heilpädagogische Frühförderung

 

Der Arbeitgeber ILE 

Welche Qualifikationen werden vorausgesetzt?

Für schulische Assistenzleistungen - oder Kita-Assistenzleistungen bestehen keine eindeutigen - gesetzlich geregelten - Vorgaben. Für die Zielerreichung gemäß Hilfeplanverfahren/Gesamtplanverfahren können Vorerfahrungen mit dem Personenkreis, ggf. fachspezifische Fortbildungen (Autismusspektrumsstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen oder Bindungsstörungen) hilfreich sein. 

Ganz unabhängig von den formalen Qualifikationen, welche von den Jugendämtern/den Sozialämtern vorgegeben werden, ist die persönliche Eignung - bezogen auf den Einzelfall maßgeblich. 

Zwischen Kind - Eltern - Schule/Kita - Jugendamt/Sozialamt und für uns als Einrichtung soll im Anbahnungsprozeß klar werden, ob eine tragfähige Arbeitsbeziehung zustande kommen kann. 

Pädagogische Fachkräfte:

Pädagogische Fachkraft beinhaltet eine Ausbildung zur 

  • staatliche anerkannten Erzieherin
  • Sozialassistentin 
  • Heilerziehungspflegerin
  • Heilpädagogin
  • Studium der sozialen Arbeit oder ander Qualifikationen z.B. Lehramt
  • Ausnahme Region Hannover: hier kann eine Anerkennung unter bestimmten Umständen von den vorausgegangenen Tätigkeiten ermöglicht werden.

Assistenzkräfte ohne Ausbildung:

Häufig können Maßnahmen in Kitas oder in Schulen ohne diese vorgenannten fachlichen Eignungen durchgeführt werden. 

Die Entscheidung hinsichtlich der pädagogischen Eignung liegt beim Kostenträger. Ein Kind/Jugendlicher mit einem niederschwelligen Hilfebedarf benötigt bei der Durchführung der Hilfen lediglich eine sozial erfahrene Mitarbeiterin ohne Ausbildung. 

Uns sind Bewerbungen willkommen, die sich vorstellen können, Kinder/Jugendliche beim Besuch von Kita und Schule zu unterstützen. Wenn Sie Einfühlungsvermögen, Selbstsicherheit und Vorerfahrungen z.B. bei der Erziehung eigener Kinder mitbringen, laden wir Sie gern zu einem Vorstellungsgespräch ein und klären ihre beruflichen Perspektiven in unserem Unternehmen. 

Welchen Lohn bekommt eine Kita-/Schulbegleitung?

Wir schließen uns dem aktuellen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes an. Gehaltsanpassungen sind somit automatisch in der gültigen Fassung beinhaltet. 

Pädagogische Fachkräfte werden eingruppiert in S8a, entspechend auch die Dienstaltersstufe. 

Sozialerfahrene Mitarbeiterinnen werden eingruppiert in S2.

Zusätzlich werden Arbeitgeberleistungen z.B. VBL übernommen. 

 

Welche Aufgaben hat eine Kitabegleitung/Schulbegleitung? 

  • Allgemein: Förderung der sozial-emotionalen Sicherheit
  •  Verselbständigung beim Lernen und bei der Verarbeitung der Unterrichtsinhalte, Strukturierungshilfen
  • Orientierung im Schulgebäude - in der Kita - räumlich und situativ
  • Grundsätzliche Ermöglichung des Besuches einer Schule/einer Kindertagesstätte
  • Betreuung in der Schulzeit/Besuchzeit  der Kita 
  • in den Pausen
  • auf Klassenausflügen und schulische Aktivitäten 
  • Leistungen im Rahmen der Krisenintervention
  • Hilfeleistungen bei der Kommunikation zwischen Mitschülern/Kindern der Kitagruppe
  • Abwehr von Selbst- oder Fremdgefährdung z.B. durch Steuerung der Impulskontrolle 
  • Erlernen der Gefahreneinschätzung
  • Eingliederung in den Klassenverband und in das Schulleben
  • Bei körperlichen Behinderungen: Hilfeleistungen bei der Mobilität 
  • Unterstützung bei Hygieneverrichtungen, Mobilitätsunterstützung auf dem Schulgelände sowie bei Bedarf auf dem Schulweg
  • Austausch mit den Lehrkräften
  • Mitwirkung bei Hilfeplanverfahren/Gesamtplanverfahren

 

 

Arbeitsort 

Bei Bewerbungen berücksichtigen wir Ihren Wunschort zum Arbeitsplatz. Nicht in allen Fällen ist es möglich, Ihnen ein wohnortnahes Arbeitsplatzangebot machen zu können. In manchen Fällen benötigen Sie einen eigenen PKW, um die jeweilige Schule oder Kindertagesstätte erreichen zu können. Manchmal ist der Arbeitsort fußläufig oder mit dem Fahrrad zu erreichen. 

Arbeitszeiten

Die Arbeitszeiten richten sich nach den Anforderungen der Schulbesuchszeiten/Kitazeiten. 

Der Umfang der wöchentlichen Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag orientiert sich nach den Vorgaben der Jugendämter/der Sozialämter als Kostenträger der Maßnahmen. Mit den Bewerbern und Bewerberinnen besprechen wir die jeweilige Höhe der Wochenarbeitsstunden.

Urlaubstage: 

30 Urlaubstage/Jahr und zusätzlich 2 Regenrationstage/Jahr

Fortbildungstage:

Es werden 5 Fortbildungstage/Jahr gewährt. 

 

 

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